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PMMR Projektsteuerung

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PMMR Projektmanagement
Dr. Michael Rommel

Unter den Bergen
36433 Bad Salzungen Deutschland

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  • Die Projektsteuerung im klassischen Sinne stellt die Übernahme delegierbarer Bauherrenaufgaben in einem Bauprojekt dar. Der Projektsteurer übernimmt die Aufgaben, die der Bauherr aus kapazitiven oder fachlichen Gründen nicht selber leisten kann. Projektsteuerung muss damit zwangsläufig im direkten Auftrag des Bauherrn erfolgen.

  • Die Projektsteuerung am Bau ist ein zentrales Element des Baumanage-ments. Bei hochkomplexen Bauvorhaben müssen 25 bis 30 verschiedene Pla-ner, Sachverständige und andere Fachleute koordiniert werden. In der Regel sind auf Bauherrenseite dafür keine Kapazitäten vorhanden. Man delegiert die Leistung an die Projektsteuerung. 

  • Komplexe Bauvorhaben bergen für den Bauherrn ein großes Risiko, insbe-sondere was Kosten- und Terminsicherheit betrifft. Die einzige Möglichkeit, dieses Risiko zu minimieren, ist die Installation eines erfahrenen und professi-onellen Projektmanagements, welches die notwendigen Wege und Abläufe kennt. 

  • Die koordinativen Aufgaben einer Generalplanung sind inhaltlich völlig andere, als die der Projektsteuerung. Der Generalplaner koordiniert, die an der Pla-nung Beteiligten, die vertraglich seine eigenen Subunternehmer sind (Pla-nungskoordination). Die Projektsteuerung übernimmt die Koordination, die der Bauherr leisten muss. Er hat gegenüber dem Generalplaner u.a. auch eine Kontrollpflicht. Wird die Projektsteuerung mit beim Generalplaner beauftragt, ist die Unabhängigkeit nicht mehr gegeben! 

  • Der Projektsteuerer muss deutlich vor dem Start des konventionellen Pla-nungsprozesses beginnen. Insbesondere in der Phase der „Projektvorberei-tung“ kann er maßgeblich zum Projekterfolg beitragen. In der Phase passieren aus Unerfahrenheit die meisten Fehler, die später nur mit deutlich höherem und zeitlichen Aufwand kompensiert werden müssen. 

  • Der DVP definiert Projektmanagement wie folgt: Projektmanagement ist die Wahrnehmung von Auftraggeberfunktionen bei der Realisierung von Bau- und Immobilienprojekten technischer und wirtschaftlicher zum Teil auch rechtlicher Hinsicht. Projektmanagement kann sowohl Leistungen der Projektsteuerung (externe Unterstützung) wie auch der Projektleitung (Bauherr) umfassen.

  • Der DVP definiert Projektsteuerung wie folgt: „Projektsteuerung betrifft die Wahrnehmung von Auftraggeberfunktionen bei der Realisierung von Bau- und Immobilienprojekten beratender Funktion (Stabsfunktion).“ Er ist quasi die rechte Hand des Projektleiters und übernimmt alle Aufgaben, die dieser aus kapazitiven oder fachlichen Gründen nicht leisten kann. 

  • Projektleitung und Projektsteuerung übernehmen das bauherrenseitige Pro-jektmanagement. In der Regel ist der Projektleiter ein Angestellter des Bau-herren, der die Gesamtverantwortung (auch Budgetverantwortung) innehat. In vielen Fällen reichen die kapazitiven und fachlichen Ressourcen der Projekt-leitung nicht aus. Man delegiert große Teile der Aufgabe an die externe Pro-jektsteuerung. Beide Disziplinen gehören inhaltlich zusammen. 

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